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bei Problemen mit dem Schulungsanspruch

 

Als Betriebsratsmitglied oder als Betriebsratsgremium entstehen in der täglichen Arbeit immer wieder Probleme mit dem Arbeitgeber. 

Wir helfen Ihnen in allen Fragen der Betriebsratstätigkeit gern weiter.

Gerade im Bereich der Freistellung für Seminare gibt es immer wieder Auseinandersetzung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber.

Meist hält der Arbeitgeber die Schulung eines Betriebsratsmitgliedes für nicht erforderlich oder aber es werden die Schulungskosten als zu hoch angesehen.

Wir geben Ihnen in diesen Fragen gern grundsätzliche Auskünfte?

Da wir keine Rechtsberatung durchführen können vermitteln wir Betriebsräte aber auch an namhafte Rechtsanwaltkanzleien in Deutschland mit denen wir kooperieren.  

Bei diesen Fragen hilft Ihnen unser Geschäftsführer Herr Best oder eine unserer Mitarbeiter/innen gern weiter.
 

Hotline (03445) 26 10 73-0


Für grundsätzliche Informationen besuchen Sie erst unseren Link Schulungsanspruch, Erforderlichkeit von Schulungsmaßnahmen.

 

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