|
Praxiswissen: Beschäftigungssicherung
Beschäftigungssicherung nach § 92a BetrVG
-
Vorschlagsrechte des Betriebsrats
- Verhandlungen
mit dem Arbeitgeber
- Abschluss
einer Betriebsvereinbarung
-
Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit
Anspruch auf einen
externen Sachverständigen
Eigene
Vorschläge zur Beschäftigungssicherung entwickeln
Vorschläge
des Betriebsrats und der Arbeitnehmer erarbeiten
-
Hinzuziehung von Sachverständigen zur Erarbeitung
eines tragfähigen "Beschäftigungsicherungs-
Konzeptes"
- Arbeitnehmer
aktiv in die Erarbeitung einbinden
-
Gründung von Arbeitsgruppen
-
Neugestaltung von Arbeitsprozessen
-
Strukturierung und Bewertung der Vorschläge
Klassische
Initiativen
des BR zur Beschäftigungssicherung
Qualifizierung der Arbeitnehmer
Arbeitszeitflexibilisierung
Überarbeitung
der Arbeitszeitkontenregelung
Besondere
Forderung von Teilzeitarbeit
Nutzungsmöglichkeiten von
Altersteilzeit
Änderungen
der Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufe
Personalplanung
und Stellenausschreibung verbessern
Alternativen zum Outsourcing entwickeln
Arbeitszeitverkürzung mit Lohnverzicht?
Kurzarbeit und
Qualifizierung
Ausschluss
betriebsbedingter Kündigung mit Laufzeit
Vorsorglicher
freiwilliger Sozialplan
Durchsetzung der
Beteiligungsrechtes
Verweigerung der Zustimmung zu externen Einstellungen
Zustimmungsverweigerung zu Überstunden und Mehrarbeit
Abbau von
Leiharbeitsplätzen
Die
Belegschaft nutzen
Frühzeitige
Darstellung der Vorstellungen des Betriebsrates im Rahmen einer
Betriebsversammlung
Beteiligung des
Sachverständigen
Informationsveranstaltungen organisieren
Mitarbeiterbefragung durchführen
Verhandlungen mit dem Arbeitgeber
Grundsätze
zur Vorbereitung der Verhandlungen
Beratungen
mit dem Arbeitgeber erzwingen
Belegschaft
über die Ergebnisse informieren
Praxiswissen: Betriebsvereinbarung Beschäftigungssicherung
Die
wichtigsten Eckpunkte für eine Betriebsvereinbarung zur
Beschäftigungssicherung
|