Alicia
Anmeldungsdatum: 04.11.2006 Beiträge: 6
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Verfasst am: 05.11.2006, 16:15 Titel: Zeitarbeiter im Betrieb (BV) |
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Hallo,
was gehört in eine Betriebsvereinbarung: Einsatz von Zeitarbeitern?
1) Beschränkung der Anzahl der Zeitarbeiter (Beispiel 10%)
2) Betriebsbedingte Kündigungen der Stammitarbeiter sind ausgeschlossen, so lange Zeitarbeiter im Betrieb sind.
3) Ist ein Zeitarbeiter länger als 12 Monate im Betrieb, ist zu prüfen ob eine Übernahme in eine Dauerbeschäftigung sinnvoll und möglich ist.
4) Es sind nur Zeitarbeiter zugelassen, deren Firma den DGB Tarifvertrag (IGZ oder BZA) anwendet.
5) Der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag von jeder Zeitarbeitsfirma ist dem Betriebsrat unverzüglich, in Kopie, auszuhändigen.
An was muß man noch denken? Habe ich was vergessen???
Viele Grüße
Alicia |
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