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Schulungsanspruch bei 

Kommunikationsseminaren

Seminare zu Rhetorik und Verhandlungsführung für Betriebsräte

 

Oft erfahren wir in Gesprächen mit Betriebsräten, dass Sie gern an einer Schulung zur Rhetorik oder Kommunikation teilnehmen möchten aber keine entsprechende Freistellung vom Arbeitgeber erhalten.

 

Ist das Rechtens?

Nein!

 

Die richtige Vorgehensweise bei Schulungen zu Rhetorik und Kommunikation nach 37/6 BetrVG - Unser Praktikerhinweis

1. Die Hauptaufgabe der Arbeit des Betriebsrates liegt in der Vertretung der Rechte der Belegschaft, um diese wirkungsvoll und effizient umzusetzen bedarf es der Schulung in den rhetorischen und kommunikativen Fähigkeiten des Betriebsrates (vgl. BAG-Urteil vom 15.02.1995, Az. 7 AZR 670/94 und unsere Rechtsdatenbank zum § 37/6 BetrVG). Das BAG stellt somit die Erforderlichkeit einer Schulung in diesem Bereich fest.

Beispiel einer geplanten Verhandlung: Der Arbeitgeber möchte im Betrieb Gruppenarbeit einführen und mit dem BR in Verhandlungen treten. (Neben dem Fachwissen bedarf es hier immer auch rhetorischer Fähigkeiten um die Ziele des BR in der Verhandlung durchzusetzen.)

2. Neben der Schulung der rhetorischen und kommunikativen Fähigkeiten des BR ist immer auch die Fachkenntnisse des BR bei Verhandlungsbereich zu prüfen, sollte festgestellt werden das diese nicht gegeben ist hat der Betriebsrat einen Anspruch auf Schulung nach 37/6 BetrVG (in unserem Beispiel zum Thema "Mitbestimmung des BR bei der Durchführung von Gruppenarbeit im Betrieb") 

3. Begründen Sie gegenüber dem Arbeitgeber die Notwendigkeit der Schulung der BR- Mitglieder im Bereich des Rhetorik und Kommunikation. Hierbei sollten die Kollegen/innen aus dem BR die Verhandlungsführungsschulung wahrnehmen, die real auch die Verhandlung im o.g. Fachbereich (Beispiel: Gruppenarbeit) mit dem Arbeitgeber durchführen. (auch das zitieren von BAG-Urteilen ist hier hilfreich) 

Beispiel: Nehmen wir an der Betriebsratsvorsitzende Herr Meier und die Ausschussvorsitzende Arbeitszeitgestaltung und Arbeitsorganisation sind vom BR beauftragt worden die Verhandlungen mit dem Arbeitgeber zu führen.

 

Dann könnte das Schreiben an den Arbeitgeber ungefähr so lauten: 

Sehr geehrte Damen und Herren, unser Betriebsrat hat am 12.10.2000 die Schulungsteilnahme des Kollegen Meier und der Kollegin Schreiber am Seminar "Mitbestimmung uns Verhandlungsführung" des Institutes für Bildung, Beratung und Sozialmanagement beschlossen. Wir sehen es im Rahmen der geplanten Einführung und Durchführung von Gruppenarbeit im Betrieb und der regulär stattfindenden Beratungen mit Ihnen und der Personalabteilung als notwendig an, den Kollegen/innen die Möglichkeit zu geben sich in Ihrer Funktion als Betriebsrat im Bereich der Verhandlungsführung weiterzubilden. Der 7. Senat des BAG stellte in seiner Entscheidung vom 15.02.1995 (Az. 7 AZR 670/ 94) ausdrücklich fest, dass die Erforderlichkeit von Schulungsveranstaltungen auf den Gebieten Rhetorik, Diskussions- und Verhandlungsführung grundsätzlich gegeben ist (so auch bereits das LAG Schleswig-Holstein am 4.12.1990, Az. 1 TaBV 21/ 90). 

 

....

 

Mit freundlichen Grüßen

Betriebsrat

 

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