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Sachverständigentätigkeit des ibbs 

nach den §§ 80 Abs.3 und § 111 Abs.1 BetrVG

 

Rechtsgrundlage für die Hinzuziehung von Sachverständigen und Beratern

Durch das BetrVG ist die Hinzuziehung von Sachverständigen und Beratern rechtlich gesichert. Grundlage für die Hinzuziehung von Sachverständigen ist der § 80 Abs.3 des BetrVG 2001.

 

Weiterhin besteht die Möglichkeit bei Betriebsänderungen als Betriebsrat Berater hinzuzuziehen.

Grundlage bildet die Änderung des BetrVG, der neue § 111 Abs.1.

 

In beiden Fällen muss die Hinzuziehung der Sachverständigen/des Beraters erforderlich sein, dies bedeutet nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichtes, dass dem Betriebsrat die Sachkenntnis im Bereich der Beratung fehlt. Die Erforderlichkeitsprüfung unterliegt  dem Betriebsrat nicht dem Arbeitgeber! (vgl. BAG, Beschluss vom 13. Mai 1998 - 7 ABR 65/96, siehe dazu auch in unserer Rechtsdatenbank nach).

 

Verfahrensweise bei der Hinzuziehung von Sachverständigen und Beratern

Der Betriebsrat beschließt die Hinzuziehung eines Sachverständigen/eines Beraters nach § 80 Abs.3 bzw. nach § 111 Abs.1. Der Beschluss umfasst die Kosten und die Dauer der Maßnahme, sowie die Institution/Person welche die Sachverständigentätigkeit/Beratung für den Betriebsrat durchführen soll. (Diese Bedingungen [Dauer, Name des Sachverständigen, ausführliche Beschreibung der Beratungsleistung - Beratungsplan, Kosten der Beratung und Zeitpunkt] werden Ihnen von uns in einem schriftlichen Angebot nach vorheriger Absprache mit Ihnen zugeschickt.) Danach wir der Arbeitgeber über diesen Beschluss informiert.

 

Wer bezahlt die Sachverständigentätigkeit/Beratung?

Die Kosten trägt der Arbeitgeber nach § 40 Abs.1 BetrVG. 

Was passiert, wenn der Arbeitgeber die Erforderlichkeit der Schulung bestreitet? 
In diesem Fall muss der BR ein Beschlussverfahren vor dem örtlichen Arbeitgericht einleiten. Das Arbeitsgericht ersetzt dann die Einigung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber und klärt die Frage der Erforderlichkeit nach Anhörung. Unter umständen hat der Betriebsrat die Möglichkeit eine einstweilige Verfügung zu erwirken, dass bedeutet die Beratung kann bereits beginnen.

Eine Beratung bzw. Sachverständigentätigkeit ohne vorherige Zustimmung des Arbeitgebers ist möglich, wir möchten Ihnen aber grundsätzlich von dieser Vorgehensweise abraten, da der Betriebsrat das Kostenrisiko trägt, wenn im laufenden Beschlussverfahren die Erforderlichkeit abgelehnt wird.

Arbeitsorientierte Beratung/Beratungsbereiche

Seit mehr als 10 Jahren bilden die Beratung für Betriebsräte (insbesondere nach § 80 Abs. 3 BetrVG) und die Durchführung von Seminaren den Schwerpunkt unserer Arbeit.

Als Berater/innen und Sachverständige uns über 60 Kollegen/Kolleginnen aus Rechtsanwaltskanzleien, Wissenschaft und Wirtschaft . Wir besitzen langjährige Erfahrungen in der Beratungs- und Forschungspraxis.. Wir besitzen langjährige Erfahrungen in der Beratungs- und Forschungspraxis und bearbeiten vor allem folgende Beratungsfelder:

  • Unternehmensumstrukturierung und Beratung in wirtschaftlichen Angelegenheiten

  • Technikeinsatz und Arbeitsgestaltung im Zusammenhang mit technischer und organisatorischer Rationalisierung,

  • Einführung von EDV-Systemen und ergonomischer Gestaltung von Hard- und Software sowie der Arbeitsumgebung,

  • Beschäftigungs- und Standortsicherung einschließlich Fragen der Qualifikationsentwicklung,

  • Unternehmensanalyse und betriebliche Standortsicherung,

  • neue Formen der Arbeitsorganisation wie Gruppenarbeit,

  • Erarbeitung und Umsetzung von Regelungen der betrieblichen Altersvorsorge,

  • Umsetzung von modernen Entlohnungs- und Arbeitszeitregelungen im Betrieb,

  • Interessenausgleich und Sozialplangestaltung und -verhandlung,

  • Zertifizierungsgrundlagen und deren Umsetzung nach DIN/ISO 9001, 

  • Qualifizierte Analyse von Geschäftsberichten und weiteren betrieblichen Daten

  • und weiteren Beratungsfelder.

Wie wir beraten

Wir können mit unserer Beratung nicht die Probleme in Betrieb und Unternehmen für den Betriebsrat lösen, wohl aber zu einer Lösung zusammen mit Belegschaft und Interessenvertretung beitragen.

Methodisch legen wir großes Gewicht auf die Mobilisierung und Einbeziehung der "betrieblichen Experten" - der Beschäftigten - etwa in Form von Workshops zur Problemanalyse. Daneben versuchen wir Beratungsprozesse so anzulegen, dass Betriebsräte in der Lage sind, Informationsquellen längerfristig und systematisch zu erschließen und komplexe Problemfelder eigenständig zu bearbeiten.

Die Beratung reicht in der Regel von der Problemanalyse über die Entwicklung von Lösungsansätzen bis hin zur Unterstützung bei der Erstellung und Durchsetzung einschlägiger Betriebsvereinbarungen. Auch die Begleitung der Umsetzung kann Bestandteil der Beratung sein.

 

Sachverständigentätigkeit und Gutachten

In den Bereichen Arbeit, Wirtschaft und Technik beim Einsatz und Transfer neuer Technologien, Veränderungen der Arbeits- und Ablauforganisation in Betrieben im Rahmen unternehmerischer und betrieblicher Umstrukturierungen beim Aufbau von Unternehmensverbünden und Betriebsräte-Netzwerken im Zusammenhang mit betrieblicher und überbetrieblicher Weiterbildung im Auftrag von Betriebsräten, Unternehmen, Kommunen, Gewerkschaften und Bildungseinrichtungen.

Seit nunmehr 100 Jahren bilden die Beratung für Betriebsräte (insbesondere nach § 80 Abs. 3 BetrVG) und die Durchführung von Seminaren - neben Forschung - einen unserer Schwerpunkte.

Wir legen besonderen Wert auf die Verbindung von Forschung und Praxis, um zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen beizutragen.

Als Berater/innen und Sachverständige sowie für die Durchführung von Seminaren stehen uns über 60 Referenten/innen zur Verfügung. Wir besitzen langjährige Erfahrungen in der Beratungs- und Forschungspraxis.

Wir verfügen über inhaltliche, rechtliche und organisatorische Kompetenzen und Ressourcen, die zum Erkennen und zur Lösung von Problemen beitragen. Wichtig ist uns die fachgebietsübergreifende Zusammenarbeit. Nicht selten stellt sich ein vermeintlich "technisches" Problem, wie die Einführung einer bestimmten Technologie, als Vorbote eine Restrukturierung des Unternehmens dar.

 

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf um die mögliche Sachverständigentätigkeit eines unserer Berater abzusprechen:

Ibbs- Institut

Sachverständige/Berater

Marienmauer 16

06618 Naumburg

Tel. 034 45 - 26 10 73-0

Fax 034 45 - 26 16 16

eMail: info@betriebsrat-aktuell.de

oder senden Sie uns einfach ein Anfrage über unser Online-Formular.

 

Unsere Leistungen für Sie - Als Hilfe zur Betriebsratsarbeit

Wir verfügen über mehr als 60 Referenten/innen und Sachverständige. Zusätzlich arbeiten wir mit namhaften Rechtsanwaltskanzleien in Deutschland zusammen, die sich  ausschließlich auf die Beratung von Betriebsräten und Arbeitnehmer/innen spezialisiert haben. Bei der Herstellung dieser Kontakte sind wir Ihnen gern behilflich. Dies gilt auch für die Vermittlung von Fachanwälten für Arbeits- und Sozialrecht bei Rechtsfragen. Diese Dienstleistung durch uns ist für Betriebsratsgremien kostenlos.

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