Rechtsgrundlage
für die Hinzuziehung von Sachverständigen und Beratern
Durch
das BetrVG ist die Hinzuziehung von Sachverständigen und Beratern
rechtlich gesichert. Grundlage
für die Hinzuziehung von Sachverständigen ist der § 80 Abs.3 des
BetrVG 2001.
Weiterhin
besteht die Möglichkeit bei Betriebsänderungen als Betriebsrat
Berater hinzuzuziehen.
Grundlage
bildet die Änderung des BetrVG, der neue § 111 Abs.1.
In
beiden Fällen muss die Hinzuziehung der Sachverständigen/des
Beraters erforderlich sein, dies bedeutet nach Auffassung des
Bundesarbeitsgerichtes, dass dem Betriebsrat die Sachkenntnis im
Bereich der Beratung fehlt. Die Erforderlichkeitsprüfung
unterliegt dem Betriebsrat nicht dem Arbeitgeber! (vgl.
BAG, Beschluss vom 13. Mai 1998 - 7 ABR 65/96, siehe dazu auch in
unserer Rechtsdatenbank nach).
Verfahrensweise
bei der Hinzuziehung von Sachverständigen und Beratern
Der
Betriebsrat beschließt die Hinzuziehung eines
Sachverständigen/eines Beraters nach § 80 Abs.3 bzw. nach § 111
Abs.1. Der Beschluss umfasst die Kosten und die Dauer der
Maßnahme, sowie die Institution/Person welche die
Sachverständigentätigkeit/Beratung für den Betriebsrat
durchführen soll. (Diese Bedingungen [Dauer, Name des
Sachverständigen, ausführliche Beschreibung der Beratungsleistung
- Beratungsplan, Kosten der Beratung und Zeitpunkt] werden Ihnen
von uns in einem schriftlichen Angebot nach vorheriger Absprache
mit Ihnen zugeschickt.) Danach wir der Arbeitgeber über diesen
Beschluss informiert.
Wer
bezahlt die Sachverständigentätigkeit/Beratung?
Die
Kosten trägt der Arbeitgeber nach § 40 Abs.1 BetrVG.
Was
passiert, wenn der Arbeitgeber die Erforderlichkeit der Schulung
bestreitet?
In diesem Fall muss der BR ein Beschlussverfahren vor dem
örtlichen Arbeitgericht einleiten. Das Arbeitsgericht ersetzt dann
die Einigung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber und klärt die
Frage der Erforderlichkeit nach Anhörung. Unter umständen hat der
Betriebsrat die Möglichkeit eine einstweilige Verfügung zu
erwirken, dass bedeutet die Beratung kann bereits beginnen.
Eine Beratung bzw.
Sachverständigentätigkeit ohne vorherige Zustimmung des
Arbeitgebers ist möglich, wir möchten Ihnen aber grundsätzlich
von dieser Vorgehensweise abraten, da der Betriebsrat das
Kostenrisiko trägt, wenn im laufenden Beschlussverfahren die
Erforderlichkeit abgelehnt wird.
Arbeitsorientierte
Beratung/Beratungsbereiche
Seit
mehr als 10 Jahren bilden die Beratung für Betriebsräte
(insbesondere nach § 80 Abs. 3 BetrVG) und die Durchführung von
Seminaren den Schwerpunkt unserer Arbeit.
Als
Berater/innen und Sachverständige uns über 60
Kollegen/Kolleginnen aus Rechtsanwaltskanzleien, Wissenschaft und
Wirtschaft . Wir besitzen langjährige Erfahrungen in der
Beratungs- und Forschungspraxis.. Wir besitzen langjährige
Erfahrungen in der Beratungs- und Forschungspraxis und bearbeiten
vor allem folgende Beratungsfelder:
-
Unternehmensumstrukturierung
und Beratung in wirtschaftlichen Angelegenheiten
-
Technikeinsatz
und Arbeitsgestaltung im Zusammenhang mit technischer und
organisatorischer Rationalisierung,
-
Einführung
von EDV-Systemen und ergonomischer Gestaltung von Hard- und
Software sowie der Arbeitsumgebung,
-
Beschäftigungs-
und Standortsicherung einschließlich Fragen der
Qualifikationsentwicklung,
-
Unternehmensanalyse
und betriebliche Standortsicherung,
-
neue
Formen der Arbeitsorganisation wie Gruppenarbeit,
-
Erarbeitung
und Umsetzung von Regelungen der betrieblichen
Altersvorsorge,
-
Umsetzung
von modernen Entlohnungs- und Arbeitszeitregelungen im Betrieb,
-
Interessenausgleich
und Sozialplangestaltung und -verhandlung,
-
Zertifizierungsgrundlagen
und deren Umsetzung nach DIN/ISO 9001,
-
Qualifizierte
Analyse von Geschäftsberichten und weiteren betrieblichen Daten
-
und
weiteren Beratungsfelder.
Wie
wir beraten
Wir
können mit unserer Beratung nicht die Probleme in Betrieb und
Unternehmen für den Betriebsrat lösen, wohl aber zu einer Lösung
zusammen mit Belegschaft und Interessenvertretung beitragen.
Methodisch
legen wir großes Gewicht auf die Mobilisierung und Einbeziehung
der "betrieblichen Experten" - der Beschäftigten - etwa
in Form von Workshops zur Problemanalyse. Daneben versuchen wir
Beratungsprozesse so anzulegen, dass Betriebsräte in der Lage
sind, Informationsquellen längerfristig und systematisch zu
erschließen und komplexe Problemfelder eigenständig zu
bearbeiten.
Die
Beratung reicht in der Regel von der Problemanalyse über die
Entwicklung von Lösungsansätzen bis hin zur Unterstützung bei
der Erstellung und Durchsetzung einschlägiger
Betriebsvereinbarungen. Auch die Begleitung der Umsetzung kann
Bestandteil der Beratung sein.
Sachverständigentätigkeit
und Gutachten
In
den Bereichen Arbeit, Wirtschaft und Technik beim Einsatz und
Transfer neuer Technologien, Veränderungen der Arbeits- und
Ablauforganisation in Betrieben im Rahmen unternehmerischer und
betrieblicher Umstrukturierungen beim Aufbau von Unternehmensverbünden
und Betriebsräte-Netzwerken im Zusammenhang mit betrieblicher und
überbetrieblicher Weiterbildung im Auftrag von Betriebsräten,
Unternehmen, Kommunen, Gewerkschaften und Bildungseinrichtungen.
Seit
nunmehr 100 Jahren bilden die Beratung für Betriebsräte
(insbesondere nach § 80 Abs. 3 BetrVG) und die Durchführung von
Seminaren - neben Forschung - einen unserer Schwerpunkte.
Wir
legen besonderen Wert auf die Verbindung von Forschung und Praxis,
um zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen beizutragen.
Als
Berater/innen und Sachverständige sowie für die Durchführung von
Seminaren stehen uns über 60 Referenten/innen zur Verfügung. Wir
besitzen langjährige Erfahrungen in der Beratungs- und
Forschungspraxis.
Wir
verfügen über inhaltliche, rechtliche und organisatorische
Kompetenzen und Ressourcen, die zum Erkennen und zur Lösung von
Problemen beitragen. Wichtig ist uns die fachgebietsübergreifende
Zusammenarbeit. Nicht selten stellt sich ein vermeintlich
"technisches" Problem, wie die Einführung einer
bestimmten Technologie, als Vorbote eine Restrukturierung des
Unternehmens dar.
Nehmen
Sie mit uns Kontakt auf um die mögliche
Sachverständigentätigkeit eines unserer Berater abzusprechen:
Ibbs-
Institut
Sachverständige/Berater
Marienmauer 16
06618 Naumburg
Tel. 034 45 - 26 10 73-0
Fax
034 45 - 26 16 16
eMail:
info@betriebsrat-aktuell.de
oder
senden Sie uns einfach ein Anfrage über unser Online-Formular.
Unsere
Leistungen für Sie - Als Hilfe zur Betriebsratsarbeit
Wir verfügen über mehr als 60
Referenten/innen und Sachverständige. Zusätzlich arbeiten wir
mit namhaften Rechtsanwaltskanzleien in Deutschland zusammen,
die sich ausschließlich auf die Beratung von
Betriebsräten und Arbeitnehmer/innen spezialisiert haben. Bei
der Herstellung dieser Kontakte sind wir Ihnen gern behilflich.
Dies gilt auch für die Vermittlung von Fachanwälten für
Arbeits- und Sozialrecht bei Rechtsfragen. Diese Dienstleistung
durch uns ist für Betriebsratsgremien kostenlos.
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