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Die Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung - Teil 1

 
Zielgruppe:

Die Betreuung und Beratung von Schwerbehinderten und gesundheitlich eingeschränkten Mitarbeitern stellen hohe Ansprüche an die fachliche und persönliche Kompetenz der Schwer-behindertenvertretung. Dieses Seminar richtet sich an die Mitglieder der Schwer-behindertenvertretung und an Betriebs-ratsmitglieder, die sich eine fundierte fachliche Grundlage schaffen möchten.

 

Zielsetzung:

Die Teilnehmer/innen sind nach Abschluss des Seminars in der Lage, die erworbenen Kenntnisse in der praktischen Arbeit als Mitglied der Schwerbehindertenvertretung und des Betriebsrates umzusetzen.

  

Referententeam:

Rechtsanwälte, Arbeitsrichter,

erfahrene Referent/innen der betrieblichen Erwachsenenbildung.

 

Arbeitsmethoden im Seminar:

Metaplan, Gruppenarbeit,

Planspiel, Plenumsvortrag,

Benutzung von visuellen Medien

 

Schulungsanspruch:

§ 96 Abs. 4 SGB IX
Für Mitglieder der Schwerbehinderten-vertretung erfolgen Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber nach § 96 Abs. 4 SGB IX.
§ 37 Abs.6 BetrVG
Nach dem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes, ist die Teilnahme eines Betriebsratsmitgliedes an dem Seminar erforderlich.

Für weitere Informationen zum Schulungs- und Freistellungsanspruch siehe auch Rechtsdatenbank und Schulungsanspruch)

 

i Gruppenpreis:

Gemeinsam zum Seminar

Effektiv für Ihr Gremium und kostengünstiger.

Generell erhalten Sie bei der Teilnahme mehrerer Betriebsratsmitglieder einen Vorzugspreis.

Wieviel zeigt Ihnen nachfolgende Staffel:

Die 2. Person zahlt nur 940,00 €,

die 3. Person zahlt nur 890,00 €,

jede weitere Person zahlt 890,00 €.

Seminarinhalt

Grundlagen des Betriebsverfassungsrecht 
Betrieb, Unternehmen, Konzern 
Betriebsrat, Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung usw.

Grundlagen des Arbeitsrecht 
Arbeitsverträge, Teilzeit 
Ausschreibung, Stellenanzeige 
Einstellungsgespräch, Abschluss des Arbeitsvertrags 
Rechtspflichten aus dem Arbeitsvertrag 
Beendigung des Arbeitsverhältnisses 
Schutzvorschriften für Schwerbehinderte 
Beispiele aus der betrieblichen Praxis 

Schwerbehindertenrecht 
Ziel des neuen Schwerbehindertenrechtes im Rahmen des SGB IX 
Funktion der Vertrauensleute der Schwerbehinderten 
Beschäftigungspflicht, Ausgleichsabgabe 
Anspruch gegen die Hauptfürsorgestellen 
Beteiligungsrechte der Schwerbehindertenvertretung
Konzern-/ Gesamt-/ Bezirks- und Hauptschwerbehindertenvertretung 
Die neue Freistellungsverbesserung der Vertrauensleute

Die Mitbestimmung der Schwerbehinderten-vertretung bei personellen Angelegenheiten
Die mitbestimmungspflichtige Einstellung 
- Auswahlrichtlinien und Rechte der Schwer-

   behindertenvertretung 
- Mitbestimmung bei Einstellung von Leiharbeitern 
- Widerspruchsgründe bei der Einstellung
Beteiligung bei Versetzunge
- Beispiele aus der Praxis der Schwerbehinderten-

  vertretung 
Mitbestimmung bei Kündigungen
- Ordentliche, außerordentliche Kündigung 
- Dringende betriebliche Gründe für eine ordentliche

  Kündigung mit Sozialauswahl, Austauschpflicht usw. 

- Krankheit als Kündigungsgrund 

Arbeitsrecht und Kündigung
Lohnansprüche bei Kündigung, Kündigungsschutzprozess 
Aufhebungsvereinbarung, Abfindung 
Kündigungsschutz für besondere Personengruppen 

Massenentlassungen 
Personalabbau als Betriebsänderung § 111 ff BetrVG 
Interessenausgleich, Sozialplan, Nachteilausgleich etc.

 

 

 

 

 

 

 

 

Termin

Ort 

Sem.-Nr.  

Gebühr

 Hotel-

kosten

Gesamt-

kosten

Anmelde-

schluss

 

 

15.03.-19.03.10

Berlin

SV1-BN-150210

- - - - - - - - - bereits ausgebucht keine Plätze mehr verfügbar
 
Seminarspecial November 2010  
22.11.-26.11.10

Trier

SV1-TR-221010

Seminargebühr pro Person:

ab 5 Teilnehmer 790,- €

ab 3 Teilnehmer 890,- €

ab 2 Teilnehmer 930,- €

ab 1 Teilnehmer 960,- €

22.10.10

 

06.12.-10.12.10

Regensburg

SV1-RG-061110 990,- € 650,- € 1.640,- € 06.11.10

 

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Die Hotelkosten beziehen sich auf die Inanspruchnahme von Übernachtung und Vollversorgung. Natürlich besteht auch die Möglichkeit nur Versorgung/Tagungspauschale ohne Übernachtung zu buchen.

 

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