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Diskriminierungsmerkmal - "Behinderung" nach dem AGG
Der
Behindertenbegriff nach AGG, SGB IX und GG
Der
Behindertenbegriff der Weltgesundheits-organisation
Abgrenzung
Behinderung - Schwerbehinderung - Gleichstellung
Tatbestände des Gleichbehandlungsgesetzes
Mittelbare
Benachteiligung und Diskriminierung
Pflichtverletzungen durch Arbeitgeber/-nehmer
Haftung des
AG bei MA-Pflichtverletzungen
Handlungsfelder für die Schwerbehinderten-vertretung (SBV)
Überwachung
des AGG in Bezug auf das Diskriminierungsmerkmal "Behinderung"
Überwachungs- und Beratungsfunktion bei Fragen
der:
- Teilhabe am Berufsleben,
- bei
Stellenausschreibungen,
- bei
Einstellungen,
- dem
Personalfragebogen.
Auswirkungen des AGG auf bestehende und geplante betriebliche
Vereinbarungen
Fragen der Zulässigkeit eventueller Ungleichbehandlung
Zulässige
Ungleichbehandlung nach AGG und SGB IX
Nachtarbeit, Mehrarbeit, Zusatzurlaub
Schwerbehinderung und Sozialauswahl
Gestaltung
von Arbeitsplatz, -ablauf, -umgebung
Vertrauensvolle Zusammenarbeit in Bezug auf das AGG
Zusammenwirken von Arbeitgeber und SBV
Betriebsrat
und Schwerbehindertenvertretung
Zusammenarbeit des Integrationsteams nach § 84 SGB IX
Zusammenarbeit SBV und Beschwerdestelle
Pflichten des Arbeitgebers nach dem AGG
Maßnahmen
zum Schutz vor Diskriminierung und Benachteiligung
Hinweispflicht des Arbeitgebers auf die Unzulässigkeit
Abmahnung,
Versetzung, Kündigung von Beschäftigten, die gegen das AGG
verstoßen
Schadensersatzpflicht
Rechte der ArbeitnehmerInnen nach dem AGG
Beschwerderecht bei der zuständigen Stelle
Beschwerdemöglichkeit bei der SBV
Voraussetzungen der Arbeitsniederlegung (Arbeitsverweigerung)
nach dem AGG
Anspruch
auf Entschädigung/Schadensersatzzahlung, Beweislast
Weitere aktuelle Änderungen im Arbeitsrecht und im
Arbeitszeitrecht
Anspruch
auf Verringerung der Arbeitszeit
Pflicht zur
Schaffung von Teilzeitarbeitsplätzen
Anspruch
auf behindertengerechte Arbeitszeitgestaltung
Aufhebungsvertrag |