Die Wahlvorschriften zur
Betriebsratswahl gehören zu den umfangreichsten und
kompliziertesten in der Bundesrepublik. Man schätzt daher, dass
etwa 80% der alle vier Jahre stattfindenden Betriebs-ratswahlen
wegen Verfahrensfehlern anfechtbar wären und wiederholt werden müssten,
falls sie beanstandet würden.