Digitalisierung und Datenschutz im Betrieb

Liebe Betriebsräte,

in der Praxis treten immer wieder Fälle auf, dass Arbeitgeber die Mitarbeiterkontrolle mit Hilfe moderner Kommunikations- und Informationstechniken übertreiben. Sie überschreiten dann schnell – bewusst oder unbewusst – die Grenzen zwischen Mitarbeiterkontrolle und –überwachung, in etwa durch Spionage oder das systematische Anhäufen von Informationen und deren Auswertung. Dadurch wird ein starker Eingriff in das Persönlichkeitsrecht genommen.

Datenschutz im Betrieb effektiv gestalten lernen!

Nutzen Sie als Betriebsrat ihre allgemeine Unterrichtungspflicht nach § 80 Abs. 2 BetrVG und lassen Sie sich vom Arbeitgeber über alle anstehenden Überwachungssysteme umfassend unterrichten! Informieren Sie sich in unseren Seminaren über Ihre Mitbestimmungsrechte in Sachen EDV, damit Ihre Kolleginnen und Kollegen nicht zu „gläsernen Mitarbeitern“ werden.
Greifen Sie auf Ihren Schulungsanspruch nach § 37/6 BetrVG zurück und etablieren Sie einen effektiven Datenschutz in Ihrem Unternehmen. Wir möchten Sie durch unsere Seminare zu Experten im Datenschutz werden lassen und machen Sie fit in Sachen Digitalisierung, SAP, Web und Social Media. Besuchen Sie die folgenden Seminare für Betriebsräte: „IT-Datenschutz und Mitbestimmung“, „Der Gläserne Mitarbeiter? – Datenschutz und Mitarbeiterkontrolle im Betrieb“, „Der Gläserne Mitarbeiter? – Arbeitnehmerschutz effektiv gestalten“, „Facebook, Twitter & Co.: Mitbestimmung bei sozialen Netzwerken im Betrieb“ und „Einführung, Anwendung, Erweiterung und Änderung von SAP – Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates“.

Unzulässige Mitarbeiterkontrolle schnell erkennen und intervenieren!

Durch die angeführten Betriebsratsseminare erhalten Sie einen Überblick über die vielseitigen Anwendungen, Chancen und möglichen Risiken aktueller Kommunikationstechnologien im Betrieb. Sie lernen Ihre Rechte bei der Einführung, Veränderung oder Erweiterung neuer Technologien kennen und wissen, wie Sie als Betriebsrat darauf Einfluss nehmen können. Ihr Gremium wird optimal auf die Etablierung von Kontrollmechanismen reagieren können, um Ihre Mitbestimmungsrechte schlagkräftig durchzusetzen. Das Wissen der Betriebsratsmitglieder im Datenschutzrecht wird systematisch erweitert. Sie entwickeln dadurch ein „Auge für unzulässige Mitarbeiterkontrollen“ im Betrieb.
Machen Sie von Ihrem Schulungsanspruch gebrauch, damit das Persönlichkeitsrecht Ihrer Kolleginnen und Kollegen nachhaltig geschützt bleibt.

Das IBBS unterstützt Sie gern mit individuellen Betriebsratsseminaren als auch Beratungen und wünscht Ihnen maximale Erfolge!