Neu im Betriebsrat

Liebe Betriebsräte,

herzlichen Glückwunsch zu Ihrer gewonnenen Betriebsratswahl! Für Sie beginnt nun eine spannende aber auch arbeitsreiche vierjährige Amtszeit. Sie benötigen für die Bewältigung der bevorstehenden Aufgaben einen immensen Wissenskorpus, auf den Sie permanent zurückgreifen können.

Von Beginn an optimal vorbereitet durch BR-Seminare

Sie wissen allerdings noch nicht welche konkreten Rechte und Pflichten ein Betriebsrat besitzt, wahrnehmen sollte und muss? Sie möchten im Betrieb mitbestimmen und die Interessen Ihrer Kollegen und Kolleginnen optimal vertreten, aber Ihnen ist noch nicht klar, wie eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat aussehen und was Sie konkret gestalten könnten? Dann nutzen Sie unser „INFO-Seminar für neu gewählte Betriebsräte“ und unser „Einstiegsseminar für neu gewählte Betriebsräte“! Denn Sie als Betriebsrat haben den Anspruch auf Schulungen!
Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) sieht in §37 Abs. 6 i.V.m. §37 Abs. 2 und § 40 Abs. 1 Ihren Anspruch auf den Besuch erforderlicher Schulungen vor. Daraus ergibt sich für den Arbeitgeber die Pflicht, Betriebsräte für die Teilnahme an derartigen BR-Schulungen unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts von der Arbeitspflicht sowie von sämtlichen anfallenden Kosten (Seminargebühr, Unterkunft, Verpflegung, Reisekosten) freizustellen. Teilzeitbeschäftigten BR-Mitgliedern hat er gem. §37 Abs. 3 i.V.m. §37 Abs. 6 Satz 2 BetrVG für die während eines Seminars anfallenden Mehrarbeitsstunden Arbeitsbefreiung oder Mehrarbeitsvergütung zu gewähren.
In den BR-Seminaren werden Ihnen Ihre Aufgaben als Betriebsratsmitglied veranschaulicht. Sie erlernen das „Handwerkszeug“ für die Betriebsratsarbeit, indem Sie einen Überblick über die wichtigsten Gesetze erhalten und durch praktische Beispiele deren Auslegung und Anwendung erproben. Ihnen wird die Organisation des Betriebsrates detailliert erläutert und Sie wissen genau, welche Maßnahmen wann durchzuführen sind.

Sie benötigen als wiedergewählter Betriebsrat ein Update!

Auch für wiedergewählte Betriebsräte ist ein Update erforderlich, wenn Ihr Betriebsrat bei Weitem nicht mehr mit der notwendigen Durchschlagskraft Arbeitnehmerinteressen vertrat oder gar von Ihren Kolleginnen und Kollegen mehr Kritik als Lob erntete. Nutzen Sie zu Beginn Ihrer Amtszeit unser „Update für wiedergewählte Betriebsräte“! Wir bringen Ihnen den §87 BetrVG als Herzstück der Mitbestimmung wieder näher. Wir lassen Betriebsvereinbarungen nicht als bloßes theoretisches Konstrukt aufleuchten, sondern erläutern Ihnen den praktischen Nutzen und gehen bereits in den Seminaren auf konkrete innerbetriebliche Probleme ein und suchen gemeinsam nach Lösungsansätzen.

Wenn in Ihrem Gremium in diesem Sinne kein Handlungsbedarf besteht und Sie zufrieden auf Ihre letzte Amtszeit zurückblicken, ist ein Update über Gesetzesänderungen dennoch immer sinnvoll. Das Betriebsverfassungsgesetz und das Arbeitsrecht unterliegen permanenten Erneuerung und Änderungen. Nutzen Sie die Chance schnell Ihren Wissensstand zu aktualisieren. und bei etwaigen Betriebsänderungen unsere Experten und Referenten zu konsultieren.

Das Ibbs wünscht Ihnen einen guten Start in die neue Amtszeit und steht Ihnen mit Rat und Tat in jeder Situation helfend zur Seite!