Seminare für besondere Funktionsträger

Liebe Betriebsräte,

Sie sind die legitimierten Interessenvertreter all Ihrer Kollegen und müssen darüber hinaus, je nach aktueller Situation im Unternehmen, noch weitere Aufgaben wahrnehmen. Die Betriebsratsmitglieder übernehmen nicht nur vielfältige Mitbestimmungsrechte und sind Experten auf den Gebieten des Arbeits- und Betriebsverfassungsrechts. Sie haben auch das Recht einen Wirtschaftsausschuss (WA) zu gründen, dem Aufsichtsrat beizuwohnen, eine Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) zu konstituieren und die Etablierung der Schwerbehindertenvertretung (SBV) zu fördern.

Der Wirtschaftsausschuss

Mitglieder des Wirtschaftsausschusses, die gleichzeitig Mitglied des Betriebsrates sind, haben einen Schulungsanspruch entsprechend der Regelungen des § 37/6 BetrVG. Aber auch die WA-Mitglieder, die nicht BR-Mitglieder sind, haben nach Auffassung der Rechtsliteratur und einschlägiger Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte (so bspw. LAG Hamm vom 13.10.1999, NZWA-RR 200, 641) in Anwendung des § 37/6 BetrVG einen Freistellungs- und Schulungsanspruch für die BR-Seminare.
Nutzen Sie Ihren Schulungsanspruch, um optimal auf die Aufgaben und das Management des Wirtschaftsausschusses (WA) vorbereitet zu sein. Denn durch den Wirtschaftsausschuss erhalten Sie einen „ökonomischen Durchblick“ in Ihrem Unternehmen. Ihr Arbeitgeber muss Ihnen gegenüber seinen Berichterstattungspflichten nachgehen. Dieses Recht einzufordern, ist nicht immer leicht. Wir helfen Ihnen gern bei Streitigkeiten über die Unterrichtungspflicht. Mit Hilfe unserer Seminarreihe „Wirtschaftsausschuss Teil 1“, „Wirtschaftsausschuss Teil 2“, „Wirtschaftsausschuss Teil 3“  und „Wirtschaftsausschuss Teil 4“ werden Sie nicht nur befähigt Unternehmensdaten professionell zu analysieren, sondern sie erlernen ebenfalls die Durchführung eines erfolgreichen Managements im Wirtschaftsausschuss.

Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat

Verschaffen Sie sich einen Einblick in den Aufsichtsrat und nehmen Sie an den Sitzungen teil. Prüfen Sie als Arbeitnehmervertreter die Aufsichtsratssitzungen und die Ausschüsse des Aufsichtsrats. Greifen Sie mittels Ihrer Mitbestimmungsrechte in die wichtigen Entscheidungen ein, um die Interessen der Kollegen zu bewahren. Das IBBS hilft Ihnen dabei den Durchblick zu behalten. Denn nach der Auffassung des Bundesgerichthofes müssen Mitglieder des Aufsichtsrates umfassende Grundkenntnisse und –fähigkeiten erlernen, um die anfallenden Geschäftsvorgänge im Unternehmen und Aufsichtsrat einschätzen und bewerten zu können. (Vgl. BGH 27/82 vom 15.11.1982 – II ZR) Daher haben wir für Sie die Seminare „Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat Teil 1“, „Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat Teil 2“, „Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat Teil 3“ und „Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat – AKTUELL“ zusammengestellt.

Von Beginn an ein starker Partner – die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)

Die Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) haben Anspruch auf Schulungsteilnahme und Freistellung nach §37/6 BetrVG i.V.m. § 65/1 BetrVG, wenn die während der Schulung vermittelten Inhalte für die Arbeit der JAV erforderlich sind. Alle Seminare des IBBS im Bereich JAV erfüllen diese Kriterien. Hier ist besonders wichtig, dass der Betriebsrat die Schulungsmaßnahme beschließen muss.
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung muss, ähnlich wie der Betriebsrat, zum Teil Experte in der Gesetzesauslegung werden. Nur durch praxisrelevantes Wissen kann eine erfolgreiche Vertretung gelingen. Kenntnisse im Berufsbildungsgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz und Mutterschutzgesetz sind für Ihre Arbeit unabdingbar, da diese Gesetze vor allem junge Kollegen und Auszubildende betreffen. Als Mitglied der JAV tragen Sie die Sorge für die Etablierung gerechter Arbeits- und Ausbildungsbedingungen. Nutzen Sie die Möglichkeit, in unseren Seminaren für alle potentiellen Aufgaben gewappnet zu sein: „Die Jugend- und Auszubildendenvertretung Teil 1“, die „Jugend- und Auszubildendenvertretung Teil 2“ bzw. „Jugend- und Auszubildendenvertretung kompakt 1„, „Jugend- und Auszubildendenvertretung kompakt 2„und „Jugend- und Auszubildendenvertretung kompakt 3“ sowie „Die Aufgaben der JAV in Unternehmen und Konzern.“

Von Beginn an ein starker Partner – Die Schwerbehindertenvertretung (SBV)

Auch als Mitglied in der Schwerbehindertenvertretung (SBV) haben Sie Anspruch auf bezahlte Freistellung und Übernahme der Gesamtkosten der Schulung nach §96/4 SGB IX, soweit Kenntnisse vermittelt werden, die für die Arbeit als Schwerbehindertenvertretung erforderlich sind. Sorgen Sie für einen barrierefreien Zugang im gesamten Unternehmen und eine höchst mögliche Form der Inklusion für ausnahmslos alle Arbeitnehmer! Unsere Fachreferenten bereiten Sie in unseren Seminaren „Die Schwerbehindertenvertretung Teil 1“, „Die Schwerbehindertenvertretung Teil 2“ und “Die Schwerbehindertenvertretung Teil 3“ auf jede Situation optimal vor und gehen auf betriebsspezifische Belange ein!

Das IBBS wünscht Ihnen viel Erfolg und Durchhaltevermögen!