Spezialseminare zum Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht

Liebe Betriebsräte,

die Aufgaben des Betriebsrates sind vielschichtig. Um die Rechte der Belegschaft effizient vertreten zu können, benötigen Sie als Betriebsrat ein entsprechendes Praxis- und Entscheidungswissen. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Sie einen Schulungsanspruch haben, soweit Handlungsfelder im Betrieb vorhanden sind. (BAG-Urteil vom 15.05.1986 – 6 ABR 64/83)
Nutzen Sie unsere Spezialseminare zum Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht, um Ihre Mitbestimmungsrechte optimal im Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat (GBR), Konzernbetriebsrat (KBR) oder EURO-Betriebsrat (EBR) auszunutzen. Denn Sie besitzen vielfältige Mitbestimmungsrechte!

Keine Entscheidung ohne den Betriebsrat bei der Arbeitszeit, Entgelt und Tarifvertrag. Stärkung der Mitbestimmungsrechte bei personellen Maßnahmen!

Seien Sie maßgeblich beteiligt bei der Mitbestimmung bei Kündigung und personellen Einzelmaßnahmen. Nehmen Sie nicht den Personalabbau und betriebsbedingte Kündigungen  ohne Widerstand hin. Sondern nutzen Sie Ihre Möglichkeiten in den Feldern Human Resource Management und Personalentwicklung als auch Personalbeurteilung und Zielvereinbarung.
Sie dürfen und sollen als Betriebsrat auch Einfluss auf die Arbeitszeit, das Entgelt und den Arbeitsschutz im Betrieb nehmen. Der Betriebsrat redet ein Wörtchen in Sachen Arbeitszeitregelung im Betrieb, Arbeitszeitkonten, Langzeit- und Lebenszeitkonten sowie in der Schicht- und Dienstplangestaltung im Betrieb mit. Das Gremium setzt sich dafür ein, dass kein Mitarbeiter als „working poor“ im Unternehmen beschäftigt ist. Der Betriebsrat sorgt für eine möglichst gerechte Betriebliche Lohn- und Gehaltsgestaltung, variable Vergütungssysteme im Betrieb und Vergütung von AT-Beschäftigen, was bei Betrieben ohne Tarifvertrag besonders wichtig ist.

Der Betriebsrat und die Gesundheit, Prävention und Arbeitsschutz im Betrieb

Sie haben als Interessenvertreter auch ein Auge auf die Gesundheit, Prävention und den Arbeitsschutz im Betrieb zu werfen. Für Sie sollte ein umfassendes Wissen im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und über die Arbeit im Arbeitsschutzausschuss selbstverständlich sein. Achten Sie als Betriebsratsmitglied aber auch verstärkt auf die psychische Belastung am Arbeitsplatz, Mobbing – Diskriminierung am Arbeitsplatz sowie Alkohol- und Sucht am Arbeitsplatz, damit schnell die Ursachen gefunden und Lösungen entwickelt werden können.  Wir unterstützen Sie beispielsweise mit unseren Spezialseminaren „Einstiegsseminar Suchtprävention“, „Burnoutprävention im Betrieb“, „Betriebliches Eingliederungsmanagement“ und „Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)“ gern bei diesen schwierigen Themen.

Die Beteiligungsrechte im Betrieb in Zeiten des demografischen Wandels, von Betriebsänderungen und „Gläserner Mitarbeiter“

Der demografische Wandel im Betrieb und die Altersvorsorge spielen in Zeiten, in denen Arbeitgeber verstärkt auf Unternehmensumwandlung und Betriebsübergang setzen, eine ebenso wichtige Rolle in der Betriebsratsarbeit. Der Betriebsrat muss seine Beteiligungsrechte im Fall von Outsourcing, der Betriebsänderung, Interessenausgleich und Sozialplan kennen und richtig anwenden. In den meisten Fällen hilft die Interessenausgleich- und Sozialplangestaltung, um eine einvernehmliche Lösung zu beschaffen. Für diese Umstrukturierung braucht der Betriebsrat Wissen – Wir helfen Ihnen gern, diese Schritte zu gehen!

Weitere typische Bereiche in der Mitbestimmungspraxis für den Betriebsrat sind die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten, die Mitbestimmung bei Qualifizierung oder das betriebliche Vorschlagswesen. Sie können in Ihrem Gremium aber auch für eine optimale Vereinbarkeit von Familie und Beruf sorgen oder durch kreatives Ideenmanagement beim innerbetrieblichen Vorschlagewesen Ihre Mitbestimmungsrechte nutzen.

Digitalisierung und Datenschutz im Betrieb

Da Digitalisierung und Datenschutz im Betrieb, in unserer durch und durch „digitalisierten Welt“, eine immer größere Rolle spielen, muss der Betriebsrat auch in Sachen EDV und Mitbestimmung ein umfassendes Wissen besitzen. Sorgen Sie dafür, dass Ihre Kollegen keine „gläsernen Mitarbeiter“ werden. Achten Sie auf den Datenschutz und gestalten Sie den Arbeitsnehmerdatenschutz effektiv. Werden Sie zu Experten im Web 2.0, im Bereich Social Media und nutzen Sie Ihre digitalen Mitbestimmungsrechte.

Betriebsvereinbarungen

Um die Vereinbarungen zwischen dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber festzuhalten, ist eine Betriebsvereinbarung notwendig. Sie wissen jedoch nicht, wie Sie korrekt vorgehen müssen? Dann helfen wir Ihnen in unseren Seminaren Betriebsvereinbarungen Teil 1 und Betriebsvereinbarung Teil 2 gern weiter.

Aktuelle Rechtssprechung und Gesetzesänderung

Bleiben Sie als Betriebsrat über aktuelle Rechtsprechung und Gesetzesänderungen auf dem Laufenden. Achten Sie auf aktuelle Änderungen im Arbeitsrecht, im  Arbeits- und Sozialrecht und auf die aktuelle Rechtsprechung zum Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht, um Ihre Interessen durchsetzen zu können.

Das IBBS unterstützt Sie gern bei einer möglichst nachhaltigen Bildung mit den Spezialseminaren und wünscht Ihnen bei Ihrer Arbeit viel Erfolg!