§ 40 Abs. 2 BetrVG
Anspruch auf Telefaxgerät
Einem mehrköpfigen Betriebsrat steht ein Telefaxgerät zu, ohne dass die Erforderlichkeit gesondert zu prüfen ist, wenn es keine Möglichkeit gibt, andere Geräte im Betrieb unter Wahrung des Vertrauensschutzes mitzubenutzen. Der Verweis auf eine Mitbenutzung ist dann nicht zumutbar, wenn das Gerät sich in einer Entfernung von 100 Metern vom Betriebsratsbüro befindet LAG Hamm, Beschluss vom 14. Mai 1997 – 3 TaBV 2/97 (rechtskräftig) AiB 1998, S. 43