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Wahlvorschlag

By 11.08.2020Januar 13th, 2021Keine Kommentare

§ 14 Abs. 8 BetrVG

Wahlvorschlag

In der Zweiwochenfrist des § 6 Abs. 2 WO BetrVG ab Erlass des Wahlausschreibens brauchen Bevollmächtigte der Gewerkschaften jedenfalls dann nicht ihre Bevollmächtigung zur Einreichung eines gültigen Wahlvorschlags (§ 14 Abs. 8 BetrVG) nachzuweisen, wenn der Wahlvorstand einen solchen Nachweis nicht in der Frist gefordert hat. LAG Hamm, Beschluss vom 10. März 1998 – 3 TaBV 37/98 NZA-RR 1998, 400