§ 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, § 76 Abs. 5 BetrVG
Einigungsstelle
Der Betriebsrat kann den Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs in zulässiger Weise darauf stützen, dass die Einigungsstelle zu Unrecht vom Bestehen eines Mitbestimmungsrechts ausgegangen sei. BAG, Beschluß vom 20. Juli 1999 – 1 ABR 66/98