Betriebsrätemodernisierungsgesetz 2021

Erfahren Sie hier mehr über die wichtigsten Änderungen für die BR-Arbeit

Das neue Gesetz ist am 18.6.2021 in Kraft getreten. Es ändert die Rahmenbedingungen für die Betriebsratsarbeit maßgeblich. Betriebsratssitzungen sind in engen Grenzen per Video- und Telefonkonferenz nun auch außerhalb der Pandemie zulässig. Die Mitbestimmung bei mobiler Arbeit wird gestärkt. Die Wahl von Betriebsräten wird vereinfacht.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

1

Virtuelle BR-Sitzung und digitale Signatur

Virtuelle Betriebsratssitzung
Sitzungen des Betriebsrats und des Sprecherausschusses können mittels Video- und Telefonkonferenz durchgeführt werden.
Festlegung der Rahmenbedingungen zu virtuellen BR-Sitzungen in der Geschäftsordnung
Grundsätzlich ist die Wahrung des Vorrangs der Präsenzsitzung zu gewährleisten.
Elektronische Signatur
Betriebsvereinbarungen, Richtlinien, Interessenausgleiche und Sozialpläne können mittels qualifizierter elektronischer Signatur abgeschlossen werden.
Auch der Spruch der Einigungsstelle kann elektronisch unterzeichnet werden.
2

Mitbestimmung bei mobiler Arbeit und erweiterter Unfallversicherungsschutz

Einführung eines Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats bei der „Ausgestaltung mobiler Arbeit, die mittels Informations- und Kommunikationstechnik erbracht wird“.
Das Mitbestimmungsrecht beinhaltet die inhaltliche Ausgestaltung der mobilen Arbeit, z.B.

zeitlicher Umfang,
Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit,
Ort der Tätigkeit,
Anwesenheitspflichten in der Betriebsstätte,
Regelungen zur Erreichbarkeit,
Umgang mit Arbeitsmitteln der mobilen Arbeit,
einzuhaltende Sicherheitsaspekte.

3

Betriebsrat und Datenschutz

Klarstellung der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit des Arbeitgebers bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Betriebsrat.
Arbeitgeber und Betriebsrat unterstützen sich gegenseitig bei der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften.
4

Rechte des Betriebsrats beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI)

Hinzuziehung eines Sachverständigen für den Betriebsrat beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) gilt als erforderlich.
Rechte des Betriebsrats gelten auch bei der Planung von Arbeitsverfahren und -abläufen, wenn der Einsatz von KI vorgesehen ist.
Bei der Festlegung von Auswahlrichtlinien zur Personalauswahl sind die Beteiligungsrechte zu beachten, wenn diese Richtlinien ausschließlich oder mit Unterstützung von KI erstellt werden.
5

Rechte des Betriebsrats bei Qualifizierung

Bei Fragen der beruflichen Bildung können Betriebsrat und Arbeitgeber die Einigungsstelle um Vermittlung ersuchen.
Einigungsstelle kann versuchen, eine Einigung der Parteien herbeizuführen, aber keinen die Einigung ersetzenden Spruch fällen.
6

Erleichterung der BR-Wahlen

  • Ausweitung des vereinfachten Wahlverfahrens auf Betriebe bis zu 100 Arbeitnehmer
  • Vereinfachte Wahlverfahren kann nach nähererer Vereinbarung mit dem Arbeitgebe auch in Betrieben mit 101 bis 200 Beschäftigten durchgeführt werden
  • Stützunterschriften in Betrieben mit bis zu 20 Arbeitnehmern nicht erforderlich
  • Wahlanfechtung wegen Fehlern in der Wählerliste nur möglich, wenn zuvor aus demselben Grund ordnungsgemäß Einspruch gegen die Richtigkeit der Wählerliste eingelegt wurde
  • Wahlanfechtung des Arbeitgebers wegen Unrichtigkeit der Wählerliste ausgeschlossen, wenn die Unrichtigkeit auf seinen Angaben beruht

7

Absenkung des Wahlalters

  • Absenkung des Mindestalters für die Wahlberechtigung zur Betriebsratswahl vom 18. auf
    das 16. Lebensjahr
  • Streichung der Altersgrenze für Auszubildende bei JAV-Wahl

8

Besonderer Kündigungsschutz für Wahlinitiatoren

Kündigungsschutz derjenigen Beschäftigten, die zu einer Betriebs- oder Wahlversammlung einladen oder die Bestellung eines Wahlvorstands beantragen.

Fragen? – Kontaktieren Sie unseren Fachberater!

Christian Best
CEO und Managing Consultant

Sie haben Fragen zum neuen Gesetz oder wollen Ihren BR Inhouse zum Thema schulen. Dann kontaktieren Sie uns.
Hotline: 03445 – 26 10 73-0

Unser Webinar zum Betriebsräte-mödernisierungsgesetz

Kompakt-Webinar | 1,5 Stunden | 99 €

In Webinar mit unseren Experten informieren wir Sie über die wichtigsten Änderungen und die Auswirkungen auf ihre BR-Arbeit. Wir geben Ihnen Tipps bei der Umsetzung der neuen Regelungen in ihrem Betrieb.

Änderungen der Wahlordnung zur BR-Wahl

durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz.

Unsere Seminare und Webinare zur Betriebsratswahl

Sie entscheiden mit ob Sie die Schulung als Inhouse-Webinar oder -Seminar, als offenes Präsenzseminar zu festen Terminen an über 60 Standorten oder als offenes Webinar mit anderen Teilnehmern durchführen wollen. Klicken Sie auf das jeweilige Seminar, alle weiteren Informationen zum Seminarinhalt, zu den Terminen und Seminarorten oder zur Inhouse-Durchführung  finden Sie dort.

Übrigens: In Betrieben zwischen 101 bis 200 Mitarbeitern kann nach näheren Vereinbarung mit dem Arbeitgeber das vereinfachte Wahlverfahren durchgeführt werden.

BR-Wahl – Das normale Wahlverfahren

Für Betriebe über 100 Mitarbeiter

BR-Wahl – Das vereinfachte Wahlverfahren

Für Betriebe bis 100 Mitarbeiter

BR-Wahl – Kandidatengewinnung

Finden Sie die richtigen Kandidaten und erhöhen Sie die Wahlbeteiligung.

Kontaktieren Sie unseren Fachberater

Christian Best
CEO und Managing Consultant

Sie haben Fragen zur Betriebsratswahl oder wollen ihren Wahlvorstand spezifisch Inhouse schulen. Dann kontaktieren Sie mich.
Hotline: 03445 – 26 10 73-0

Betriebsratswahlen – Unser Service für Sie

Hier finden Sie wichtige Wahlhilfen, Musterformulare, Urteile und mehr rund um die Betriebsratswahl.

Wahlhilfen für die Wahl

Auf diesen Seiten finden Sie Wahlhilfen für die BR-Wahl.

Formulare & Musterschreiben

Ausgewählte Musterschreiben und Formulare für die Betriebsratswahl.

Praxis-Leitfäden für Wahlvorstände

Handbuch für den Wahlvorstand, ca. 125 Seiten mit mehr als 40 Formularmustern.