Das neue Gesetz ist am 18.6.2021 in Kraft getreten. Es ändert die Rahmenbedingungen für die Betriebsratsarbeit maßgeblich. Betriebsratssitzungen sind in engen Grenzen per Video- und Telefonkonferenz nun auch außerhalb der Pandemie zulässig. Die Mitbestimmung bei mobiler Arbeit wird gestärkt. Die Wahl von Betriebsräten wird vereinfacht.
Betriebsrätemodernisierungsgesetz 2021
Erfahren Sie hier mehr über die wichtigsten Änderungen für die BR-Arbeit
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
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Änderungen der Wahlordnung zur BR-Wahl
durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz.
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Übrigens: In Betrieben zwischen 101 bis 200 Mitarbeitern kann nach näheren Vereinbarung mit dem Arbeitgeber das vereinfachte Wahlverfahren durchgeführt werden.
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