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Hamburger Modell

By 03.08.2020Januar 13th, 2021Keine Kommentare

Hamburger Modell

Das Hamburger Modell wird als stufenweise Wiedereingliederung bezeichnet (§ 74 SGB V, § 28 SGB IX), welche vom Arzt nach bestimmten Reha- und Krankenhausbehandlungen empfohlen werden kann. Ein Anspruch ist Arbeitern, Angestellten als auch Beamten gestattet.