Hamburger Modell
Das Hamburger Modell wird als stufenweise Wiedereingliederung bezeichnet (§ 74 SGB V, § 28 SGB IX), welche vom Arzt nach bestimmten Reha- und Krankenhausbehandlungen empfohlen werden kann. Ein Anspruch ist Arbeitern, Angestellten als auch Beamten gestattet.