Betriebsverfassungsrecht
Liebe Betriebsräte,
das Betriebsverfassungsrecht stellt, neben dem Arbeitsrecht, eine der wichtigsten Säulen Ihrer Betriebsratsarbeit dar. Das Betriebsverfassungsrecht regelt unter anderem die Grundlagen der Betriebsratsarbeit, die Praxis der Betriebsratsarbeit, die Rechte und Pflichten der einzelnen BR-Mitglieder und Ihre Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte.
Bei einer solch immensen Komplexität ist der Umgang und die Auslegung äußerst mühsam, langwierig und schwierig. Sie benötigen für Ihre Betriebsratsarbeit einen schnellen und kompakten Überblick, um handlungsfähig zu werden! Betriebsratsschulungen sind Ihre Chance auf die schnelle Wissensvermittlung. Alle Betriebsratsmitglieder und häufig eingesetzte Ersatzmitglieder haben, gemäß §37/6 BetrVG, einen Schulungsanspruch. Nutzen Sie diesen Anspruch für Betriebsratsseminare (BR-Seminare).
Das IBBS bietet Ihnen mehrere BR-Seminare an, die das Betriebsverfassungsrecht komplett durchleuchten. Das BR-Seminar „Betriebsverfassungsrecht Stufe 1“ und das BR-Seminar „Betriebsverfassungsrecht kompakt 1“ geben Ihnen einen ersten Einblick. Die Betriebsratsseminare befähigen Sie zu der praktischen Betriebsratsarbeit. Sie erlernen den Umgang mit Gesetzen und Kommentaren, die Rechte und Pflichten der einzelnen BR-Mitglieder, die Grundlagen der Geschäftsführung, die Vorbereitung der Betriebsversammlungen, die allgemeine Organisation der BR-Arbeit und die Grundsätze von Betriebsvereinbarungen.
Im Fokus der BR-Seminare „Betriebsverfassungsrecht Stufe 2“ und „Betriebsverfassungsrecht kompakt 2“ stehen Ihre Mitbestimmungsrechte. Die Betriebsratsseminare zeigen Ihnen Handlungsfelder in sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten auf.
In der dritten Stufe dieser Betriebsratsseminare zeigen wir Ihnen im BR-Seminar „Betriebsverfassungsrecht Stufe 3“ und im BR-Seminar „Betriebsverfassungsrecht kompakt 3“ Ihre Handlungsspielräume bei allgemeinen und personellen Angelegenheiten auf. Auf die Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen wird besonders eingegangen.
Auch die Ersatzmitglieder können und dürfen an Betriebsratsschulungen teilnehmen. Für die Ersatzmitglieder haben wir das BR-Seminar „Betriebsverfassungsrecht für Ersatzmitglieder“ vorbereitet, das einen schnellen und kompakten Einstieg gewährleistet.
Alle Betriebsratsmitglieder müssen sich auch an Geheimhaltungspflichten halten. Bei Zuwiderhandlungen haben auch die Betriebsratsmitglieder die Haftungsrisiken zu tragen. Damit Sie erst gar nicht in diese „Zwickmühle“ geraten, gibt unser BR-Seminar „Haftungsrisiken und Geheimhaltungspflichten – So vermeiden Sie Haftungsrisiken und sind sicher im Umgang mit der Geheimhaltung“ einen Einstieg.
Das IBBS wünscht Ihnen einen schnellen Überblick in den „Welten des Betriebsverfassungsrechts“ und steht Ihnen helfend zur Seite!