Arbeitgeber
Arbeitgeber, welcher Begriff gesetzlich nicht definiert ist, ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wer mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigt und von diesem fordern kann, dass er Dienstleistungen auf der Grundlage eines Arbeitsvertrages erbringt, sowie gleichzeitig Schuldner des Anspruchs auf Arbeitsvergütung ist. Dabei kann es sich sowohl um Kaufleute im Sinne des HGB und dabei vor allem um Gesellschaften in Form juristischer Personen wie GmbH oder AG oder auch um Einzelkaufleute als natürliche Personen handeln als auch um Angehörige freier Berufe oder Privatleute. Der Arbeitgeber muss nicht gleichzeitig Unternehmer sein, denn auch wer selbst Arbeitnehmer ist und beispielsweise eine Haushaltshilfe beschäftigt, kann Arbeitgeber sein.