§ 112 BetrVG
Abfindung beim vorzeitigen Tod des Arbeitnehmers
Haben die Arbeitsvertragsparteien im Zuge einer geplanten Personalreduzierung einen Aufhebungsvertrag geschlossen und dabei auf Leistungen eines Sozialplanes verwiesen, nach dem der Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Abfindung hat, so entsteht der Anspruch auf die Abfindung nicht, wenn der Arbeitnehmer nach Abschluß des Aufhebungsvertrages aber vor der vereinbarten Beendigung des Arbeitsverhältnisses stirbt. BAG, Urteil vom 25. September 1996 – 10 AZR 311/96 Im Anschluß an Urteil vom 22. Mai 1996 – 10 AZR 907/95; Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht 1997, S. 163