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Anhörung vor Kündigung in betriebsratslosen Betrieben

By 11.08.2020Januar 13th, 2021Keine Kommentare

§ 102 BetrVG

Anhörung vor Kündigung in betriebsratslosen Betrieben

Eine Kündigung verstößt grundsätzlich gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) und ist damit unwirksam, wenn der Arbeitgeber diese in einem Betrieb ohne Betriebsrat ohne vorherige Anhörung des Arbeitnehmers ausspricht. Dies gilt gleichermaßen für verhaltens-, personen- und betriebsbedingte Kündigungen. ArbG Gelsenkirchen, Urteil vom 26. Juni 1998 – 3 Ca 3473/97 (nicht rechtskräftig) NZA-RR 1999, 137