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Anrechnung von Zulagen

By 11.08.2020Januar 13th, 2021Keine Kommentare

§ 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG

Anrechnung von Zulagen

Verletzt der Arbeitgeber bei der Anrechnung übertariflicher Zulagen auf eine Tariferhöhung das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates, so ist die Anrechnung in voller Höhe unwirksam. Ohne Bedeutung ist insoweit, daß der Arbeitgeber mitbestimmungsfrei entscheiden kann, ob und inwieweit er die für die Zulage insgesamt zur Verfügung gestellten Mittel verringern will. BAG, Urteil vom 9. Juli 1996 – 1 AZR 690/95 Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht 1997, S. 277