§ 7 Absatz 4 BUrlbG
Anspruch auf bezahlten Urlaub endet nicht mit dem Tod
Galt bisher, dass der Resturlaubsanspruch eines Verstorbenen nicht mehr abgegolten werden muss, entschied der EuGH jetzt gegenteilig. Ein Arbeitgeber muss der Witwe eines viel beschäftigten Arbeitnehmers rund 140 nicht genommene Urlaubstage auszahlen. EuGH, Urteil vom 12.06.2014 – C-118/13