§ 40 Abs. 2 BetrVG, § 80 BetrVG
Anspruch auf Übersetzungen und Dolmetscher für Sitzungen
Ein in Deutschland tätiges amerikanisches Unternehmen hat seinem 26-köpfigen Gesamtbetriebsrat mit zwölf ausschliesslich englisch sprechenden Mitgliedern korrekte Übersetzungen folgender Unterlagen zur Verfügung zu stellen: – einschlägige Fachliteratur – Korrespondenz zwischen Unternehmensleitung und Betriebsrat. Der Betriebsrat hat darüber hinaus einen Anspruch auf Übersetzung der Protokolle von Betriebsrats- und Ausschusssitzungen. Der Arbeitgeber ist ausserdem verpflichtet, einen Dolmetscher für Betriebsrats- und Ausschusssitzungen zur Verfügung zu stellen. ArbG Frankfurt/M., Beschluss vom 5. März 1997 – 14 BV 170/96 (rechtskräftig) AiB 1998, S. 524 mit Anm. Ebel