§ 40 Abs. 2 BetrVG
Anspruch des Betriebsrats auf einen Personalcomputer
Die Überlassung eines PC nebst Monitor und Drucker sowie Software zur Text- und Zahlenverarbeitung an den Betriebsrat kann erforderlich im Sinne des § 40 Abs. 2 BetrVG sein. Ein PC ist nicht ohne weitere Darlegung der konkreten Erforderlichkeit jedem Betriebsrat als Grundausstattung zur Verfügung zu stellen. Die gerichtliche Bewertung eines Vorbringens der Beteiligten im Beschlussverfahren als nicht hinreichend substantiiert ist nur statthaft, wenn das Gericht auf diese Einschätzung hingewiesen und die Beteiligten zu einer Ergänzung des Vorbringens anhand konkreter Fragestellungen aufgefordert hat. BAG, Beschluss vom 11. März 1998 – 7 ABR 59/96 AiB 1998, S. 646 mit Anm. Wedde; NZA 1998, S. 953