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Anspruch eines Betriebsratsmitglieds auf Folgevertrag

By 11.08.2020Januar 13th, 2021Keine Kommentare

§ 78 BetrVG

Anspruch eines Betriebsratsmitglieds auf Folgevertrag

Weigert sich der Arbeitgeber, mit einem befristet beschäftigten Mitglied des Betriebsrats einen Anschlussvertrag zu schließen, kann eine verbotene Benachteiligung gemäß § 78 BetrVG vorliegen. Der Anspruch auf einen Folgevertrag setzt aber voraus, dass dieser nachweislich wegen der Betriebsratstätigkeit verweigert wurde.  BAG, Urteil vom 25.06.2014 – 7 AZR 847/12