§ 16 Abs. 1 BetrAVG
Arbeitgeber ist in Krisen nicht zur Rentenanpassung verpflichtet
Eine Betriebsrente wird nicht automatisch regelmäßig erhöht. Firmen, die Betriebsrenten gewähren, haben einen entsprechenden Entscheidungsspielraum und können, z. B. während einer weltweiten Finanzkrise, auf Erhöhungen verzichten. BAG, Urteil vom 15.04.2014 – 3 AZR 51/1