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Arbeitgeber ist in Krisen nicht zur Rentenanpassung verpflichtet

By 11.08.2020Januar 13th, 2021Keine Kommentare

§ 16 Abs. 1 BetrAVG

Arbeitgeber ist in Krisen nicht zur Rentenanpassung verpflichtet

Eine Betriebsrente wird nicht automatisch regelmäßig erhöht. Firmen, die Betriebsrenten gewähren, haben einen entsprechenden Entscheidungsspielraum und können, z. B. während einer weltweiten Finanzkrise, auf Erhöhungen verzichten. BAG, Urteil vom 15.04.2014 – 3 AZR 51/1