§ 37 Abs. 2 BetrVG, § 37 Abs. 3 BetrVG, § 37 Abs. 4 BetrVG, § 38 BetrVG
Arbeitszeiten für ein freigestelltes Betriebsratsmitglied
Einem freigestellten Betriebsratsmitglied können Anwesenheitszeiten im Betrieb nicht vorgeschrieben werden, sofern die Tätigkeiten in den betriebsüblichen Arbeitszeiten verrichtet werden. Eine Kürzung des Arbeitsentgelts eines freigestellten Betriebsratsmitglieds ist nicht zulässig. ArbG Nienburg, Urteil vom 20. Oktober 1999 – 1 Ca 242/99 (rechtskräftig) AiB 2000, 289 mit Anm. Voigt