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Arztbesuch

By 11.08.2020Januar 13th, 2021Keine Kommentare

§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG

Arztbesuch

Dem Betriebsrat steht kein Mitbestimmungsrecht nach, § 87 Abs. 1 Ziff.1 BetrVG zu, wenn der Arbeitgeber die Arbeitnehmer im Hinblick auf einen etwaigen Entgeltfortzahlungsanspruch veranlasst, sich im Falle eines Arztbesuches während der Arbeitszeit die Notwendigkeit des Arztbesuches vom behandelnden Arzt auf einem vom Arbeitgeber entwickelten Formular bescheinigen zu lassen. LAG Köln, Beschluß vom 15. Mai 1996 – 2 TaBV 8/96