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Ausschluß älterer Arbeitnehmer von Sozialplan

By 11.08.2020Januar 13th, 2021Keine Kommentare

§ 75 BetrVG, § 112 BetrVG

Ausschluß älterer Arbeitnehmer von Sozialplan

Es verstößt nicht gegen, § 75 BetrVG, wenn die Betriebspartner solche Arbeitnehmer von Sozialplanleistungen ausnehmen, die zum Zeitpunkt der Auflösung des Arbeitsverhältnisses die Voraussetzungen für den übergangslosen Rentenbezug nach Beendigung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld erfüllen. BAG, Urteil vom 31. Juli 1996 – 10 AZR 45/96 Betriebs-Berater 1997, S. 364; Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht 1997, S. 165