§ 37 Abs. 2 BetrVG, § 37 Abs. 4 BetrVG
Aussendienstmitarbeiter
Im Rahmen der Entgeltsicherung von einem im Aussendienst tätigen Betriebsratsmitglied ist auch ein umsatzabhängiger Bonus (Jahresprämie) zu berücksichtigen. Bei der Bemessung des zu sichernden Entgelts sind alle das Umsatzergebnis mit beeinflussenden Marketing-Aktivitäten einzubeziehen. LAG Berlin, Urteil vom 28. Juni 1996 – 6 Sa 37/96 (rechtskräftig)