§ 78 BetrVG
Behinderung der Betriebsratsarbeit – PC des Betriebsrats
„Sperrt der Arbeitgeber die passwortgeschützten Zugänge „“Accounts““ des Betriebsrats-PC, auf dem sich sämtliche für die Betriebsratsarbeit notwendigen Daten befinden, so stellt dies eine unzulässige Behinderung der Betriebsratsarbeit dar. Dem Arbeitgeber kann im Wege der einstweiligen Verfügung untersagt werden, diese Behinderung zu unterlassen. ArbG Düsseldorf, Beschluss vom 8. September 1999 – 2 BVGa 13/99 AiB 1999, 648 mit Anm. Malottke“