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Betriebsratsbüro und Schreibkraft

By 11.08.2020Januar 13th, 2021Keine Kommentare

§ 40 Abs. 2 BetrVG, § 51 Abs. 1 BetrVG

Betriebsratsbüro und Schreibkraft

Ein Gesamtbetriebsrat hat Anspruch auf eine Schreibkraft zur Protokollführung, wenn auf einer Sitzung umfangreiche Tagesordnungspunkte behandelt werden. ArbG Frankfurt, Beschluss vom 9. Januar 1997 – 11 BV 495/95 (nicht rechtskräftig) AiB 1998, 587 mit Anm. Ewald