§ 40 Abs. 2 BetrVG, § 51 Abs. 1 BetrVG
Betriebsratsbüro und Schreibkraft
Ein Gesamtbetriebsrat hat Anspruch auf eine Schreibkraft zur Protokollführung, wenn auf einer Sitzung umfangreiche Tagesordnungspunkte behandelt werden. ArbG Frankfurt, Beschluss vom 9. Januar 1997 – 11 BV 495/95 (nicht rechtskräftig) AiB 1998, 587 mit Anm. Ewald