§ 40 Abs. 2 BetrVG
Betriebsratsbüro – Zutrittsrecht eines Rechtsanwalts
Ein vom Betriebsrat mit der Wahrnehmung von dessen Interessen beauftragter Rechtsanwalt ist im Einzelfall berechtigt, den Betriebsrat im Betriebsratsbüro aufzusuchen. Der Arbeitgeber hat den Zutritt zum Betrieb zu dulden. LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23. Juni 1998 – 1 TaBV 15/98 (nicht rechtskräftig) AiB 1999, 284 mit Anm. Assmus vgl. zum Hausrecht des BR am BR-Büro FKHE, BetrVG, 19. Aufl., § 40 Rn. 86; DKK, BetrVG, 6. Aufl., § 40 Rn. 73 f.