§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 40 Abs. 1 BetrVG
Betriebsratsschulung „Sozialrecht“
Eine Schulungsveranstaltung zum Thema „Sozialrecht“ ist für eine sachgerechte Erfüllung der dem Betriebsrat zugewiesenen gesetzlichen Aufgaben erforderlich. ArbG Essen, Beschluss vom 23. Dezember 1997 – 2 BV 62/97 (rechtskräftig) AiB 1998, 581 mit Anm. Noll“