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Betriebsratsschulung

By 11.08.2020Januar 13th, 2021Keine Kommentare

§ 37 Abs. 6 BetrVG

Betriebsratsschulung

„Ein Seminar „“Das Leid mit dem Leiten – Seminar für Betriebsratsvorsitzende““ vermittelt keine für die Betriebsratsarbeit erforderlichen Kenntnisse i.S.d. § 37 Abs. 6 BetrVG. Jedenfalls stehen erforderliche Kenntnisse des Betriebsratsvorsitzenden der Erforderlichkeit einer weiteren Schulung entgegen. Ein entsprechendes ausreichendes Grundlagenwissen über die Führung und das Verhalten innerhalb des Betriebsrats ist bei einem Betriebsratsvorsitzenden vorhanden, der das Amt bereits eine Wahlperiode unbeanstandet durchgeführt hat. LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 10. Dezember 1998 – 4 TaBV 29/98 LAGE § 37 BetrVG 1972 Nr. 52 vgl. zum Qualifizierungsanspruch insges. Peter, Schulung und Bildung von Betriebsratsmitgliedern, AiB-Handlungshilfe“