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Betriebsratswahl, Wahlbeeinflussung

By 11.08.2020Januar 13th, 2021Keine Kommentare

§ 19 BetrVG

Betriebsratswahl, Wahlbeeinflussung

Fordert der Arbeitgeber die Arbeitnehmer vor der Betriebsratswahl schriftlich auf, eine bestimmte Liste zu wählen und diffamiert er zugleich die gewerkschaftliche Liste, stellt dies eine unzulässige Wahlbeeinflussung dar, die zur Unwirksamkeit der Wahl führt. ArbG Heilbronn, Beschluss vom 18. März 1999 – 1 BV 1/99 (rechtskräftig) AiB 1999, 581 mit Anm. Schneider