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Betriebsschließung, Europäischer Betriebsrat

By 11.08.2020Januar 13th, 2021Keine Kommentare

§ 111 BetrVG

Betriebsschließung, Europäischer Betriebsrat

Einem französischen Automobilkonzern kann per einstweiliger Verfügung untersagt werden, die Schließung eines belgischen Werks weiterzuverfolgen, bis er seiner Verpflichtung zur Information und Konsultation gegenüber dem Europäischen Ausschuss nachgekommen ist. Das Unternehmen musste wegen dieses Verstoßes neben den Verfahrenskosten eine Entschädigung in Höhe von 15.000 FF zahlen, zuzüglich zur Zahlung des Betrags, die bereits vom ersten Richter verfügt wurde (ebenfalls 15.000 FF, Anmerkung des Bearbeiters). Cour d Appel de Versailles, Urteil vom 7. Mai 1997 – Urt. Nr. 308, Reg. Nr. 2780/97