Diskriminierung männlicher Bewerber bei Stellenausschreibungen
AGG
Diskriminierung männlicher Bewerber bei Stellenausschreibungen
Eine Stellenausschreibung, die sich ausschließlich an Frauen richtet, stellt einen Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot dar. (ArbG Berlin, Urteil vom 05.06.2014)