§ 22 KUG
Einwilligungserfordernis – Veröffentlichung von Videoaufnahmen eines Arbeitsnehmers
Nach § 22 KUG dürfen Bildnisse von Anern nur mit ihrer schriftlichen Einwilligung veröffentlicht werden. Eine ohne Einschränkung erteilte Einwilligung des ANers erlischt nicht automatisch mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Sie kann aber widerrufen werden, wenn dafür ein plausibler Grund angegeben wird. BAG Urteil vom 19.02.2015, 8 AZR 1007/13