§ 78
Flugblattverteilung durch Betriebsratsmitglied
Auch ein einzelnes Betriebsratsmitglied ist aus konkretem betrieblichem Anlaß berechtigt, sich in mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten mit einem Flugblatt an die Belegschaft zu wenden, wenn dadurch der Betriebsfrieden nicht konkret gefährdet wird. Eine auf solches Verhalten gegründete Abmahnung ist aus der Personalakte zu entfernen. Hessisches LAG, Urteil vom 17. Februar 1997 – 11 Sa 1776/96