§ 99 BetrVG
Freistellung keine Versetzung
Bei Freistellung von Arbeitnehmern während des Ablaufs einer Kündigungsfrist handelt es sich nicht um nach, § 99 BetrVG mitbestimmungspflichtige Versetzungen. Hess. LAG, Beschluss vom 2. Februar 1999 – 4 TaBV 65/98 (Rechtsbeschwerde zugelassen) BB 1999, 2088