Alle Rechtsprechungen

Geheime Wahl des BR-Vorsitzenden

By 11.08.2020Januar 13th, 2021Keine Kommentare

§ 26 BetrVG

Geheime Wahl des BR-Vorsitzenden

Entgegen anderen Vorschriften des BetrVG (vgl. § 27 Abs. 1 Satz 3, § 28 Abs. 1 Satz 2, § 38 Abs. 2 Satz 1 BetrVG) enthält § 26 BetrVG für die Wahl des/der Betriebsratsvorsitzenden keine Vorschrift über eine geheime Wahl. Dem Betriebsrat als Gremium ist daher die weitere Ausgestaltung des Wahlmodus überlassen. Über das Verfahren der Wahl des Betriebsratsvorsitzenden und seines Stellvertreters entscheidet der Betriebsrat mit einfacher Mehrheit. Eine geheime Wahl des/der Vorsitzenden erfolgt nur aufgrund eines Mehrheitsbeschlusses. ArbG Bielefeld, Beschluss vom 12. August 1998 – 3 BV 23/98 (rechtskräftig) AiB Telegramm 1998, 68; AuA 1998, 424 (ebenso FKHE, BetrVG, 19. Aufl., § 26 Rn. 8; a.A. DKK-Blanke/Wedde, BetrVG, 6. Aufl., § 26 Rn. 7)