§ 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG
Gratis-Essen an Nichtstreikende – Mitbestimmung
„Gewährt der Arbeitgeber einzelnen Mitarbeitern wegen der Nichtteilnahme an zurückliegenden (Warn-)streiks über die Reisekostenabrechnung erstattungsfähige Essen, so stellt dies keine Streikbruchprämie dar. Dies kann selbst dann gelten, wenn die „“Prämie““ noch vor Abschluss des laufenden Arbeitskampfes ausgesprochen worden ist. Als vermögenswerter Vorteil unterliegt die Gewährung eines „“Gratis-Essens““ der Mitbestimmung nach, § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG. ArbG Frankfurt, Beschluß vom 14. September 1999 – 15 BV 92/99 (nicht rechtskräftig) AiB 1999, 705 mit Anm. Skowronek“