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Heimliche Videoüberwachung von Arbeitnehmern unzulässig

By 11.08.2020Januar 13th, 2021Keine Kommentare

§ 80 BetrVG

Heimliche Videoüberwachung von Arbeitnehmern unzulässig

Im Rahmen seiner Entscheidung vom 19.02.2015 hat das Bundesarbeitsgericht in dem Verfahren 8 AZR 1007/13 die Observation einer Arbeitnehmerin durch einen im Auftrag des Arbeitgebers tätigen Detektiv mittels heimlicher Videoaufnahmen für rechtswidrig befunden und der betroffenen Arbeitnehmerin ein Schmerzensgeld zugesprochen. Damit bestätigte das BAG die vorinstanzliche Entscheidung des LAG Hamm (Urteil vom 11.07.2013 – Az.: 11 Sa 312/13).