§ 16 I BetrAVG
Höhere Betriebsrente für Angestellte zulässig
Die unterschiedliche Behandlung von gewerblichen Arbeitnehmern und Angestellten bei Betriebsrenten kann unter Umständen zulässig sein. Das BAG stützt seine Entscheidung auch auf konkrete Unterschiede bei Zulagen und Zuschlägen – und setzt sich außerdem mit dem Zusammenspiel von gesetzlicher und betrieblicher Rente auseinander. BAG, Urteil vom 17.06.2014 – 3 AZR 757/12