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Höhere Betriebsrente für Angestellte zulässig

By 11.08.2020Januar 13th, 2021Keine Kommentare

§ 16 I BetrAVG

Höhere Betriebsrente für Angestellte zulässig

Die unterschiedliche Behandlung von gewerblichen Arbeitnehmern und Angestellten bei Betriebsrenten kann unter Umständen zulässig sein. Das BAG stützt seine Entscheidung auch auf konkrete Unterschiede bei Zulagen und Zuschlägen – und setzt sich außerdem mit dem Zusammenspiel von gesetzlicher und betrieblicher Rente auseinander. BAG, Urteil vom 17.06.2014 – 3 AZR 757/12