§ 75 Abs. 2 BetrVG, § 77 BetrVG
Kantinenbenutzungsordnung
Die Betriebspartner verstoßen gegen das in, § 75 Abs. 2 BetrVG normierte Gebot, die freie Entfaltung der Persönlichkeit der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer zu schützen, wenn sie in einer Betriebsvereinbarung auch diejenigen Arbeitnehmer an den Kosten der Kantinenverpflegung beteiligen, die diese gar nicht in Anspruch genommen haben. LAG Düsseldorf, Urteil vom 12. Mai 1999 – 11 (16) Sa 162/99 (nicht rechtskräftig) DB 1999, 2219 Revision eingelegt (1 AZR 551/99)