§ 47 SGB V Keine Lücken bei Krankheit erlaubt Einen Tag zu spät zum Arzt – das kann für Langzeitkranke ohne Beschäftigungsverhältnis böse Folgen haben: Dann kann der Anspruch auf Krankengeld entfallen. (BSG Urteil v. 4.3.2014 – B 1 KR 17/13 R) Zurück zur Übersicht