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Keine Lücken bei Krankheit erlaubt

By 11.08.2020Januar 13th, 2021Keine Kommentare

§ 47 SGB V

Keine Lücken bei Krankheit erlaubt

Einen Tag zu spät zum Arzt – das kann für Langzeitkranke ohne Beschäftigungsverhältnis böse Folgen haben: Dann kann der Anspruch auf Krankengeld entfallen. (BSG Urteil v. 4.3.2014 – B 1 KR 17/13 R)