§ 103 Abs. 2 BetrvG
Kündigung eines Betriebsratsmitglieds – Streitwert
Der Streitwert bezüglich eines Zustimmungsersetzungsverfahrens zur fristlosen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds beläuft sich auf den Vierteljahresverdienst abzüglich 20%. LAG Köln, Beschluss vom 20. Oktober 1998 – 13 Ta 233/98 (rechtskräftig) DB 1999, 1072