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Kündigung eines Betriebsratsmitglieds – Streitwert

By 11.08.2020Januar 13th, 2021Keine Kommentare

§ 103 Abs. 2 BetrvG

Kündigung eines Betriebsratsmitglieds – Streitwert

Der Streitwert bezüglich eines Zustimmungsersetzungsverfahrens zur fristlosen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds beläuft sich auf den Vierteljahresverdienst abzüglich 20%. LAG Köln, Beschluss vom 20. Oktober 1998 – 13 Ta 233/98 (rechtskräftig) DB 1999, 1072